Testpflicht ab 03.01.2022
Ab heute besteht wieder die Möglichkeit in der Häuslichkeit zu testen, Falls Sie hiervon Gebrauch machen möchten, füllen Sie bitte das entsprechende Formular (rechts unter Downloads) aus und geben bei jeder erfolgten Testung das Testkit als Nachweis sowie die Unterschrift auf das Bestätigungsformular (rechts unter Downloads) mit.
Ein ausführliches Schreiben des Landkreises zu diesem Vorgehen finden Sie ebenfalls auf der rechten Seite unter Downloads.
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Teststrategie
Mo,
16. Mai 2022
Bei coronaspezifischen Symptomen (z.B. Schnupfen, Husten, Durchfall, Übelkeit,...) gilt eine ...