Testpflicht in der Schule

Soeben erreichte uns ein Schreiben des Bildungsministeriums. Darin heißt es:

 

"Aufgrund der Sach- und Rechtslage muss ich Sie nunmehr auffordern, mit den vom Land zur Verfügung gestellten Tests nicht öfter als zweimal wöchentlich zu testen. Eine tägliche Testung aufgrund der Anordnung des Landkreises MSE ist erst nach Bereitstellung von geeigneten und zugelassenen Selbsttests durch den Landkreis möglich und dann selbstverständlich auch verpflichtend. Mit den in dieser Woche erfolgten Testungen am Montag und am Mittwoch sind die Vorgaben der aktuellen SchulCoronaVO M-V in Ihrer Schule bereits erfüllt. Somit sind in der laufenden Kalenderwoche keine weiteren Testungen erforderlich und aufgrund der Beschaffungslage auch nicht möglich."

 

Folglich kann eine tägliche Testung erst dann wieder erfolgen, wenn wir die zusätzlich benötigten Tests vom Landkreis zur Verfügung bestellt bekommen. Bis dahin erfolgt die Testung wieder zweimal wöchentlich (am Montag und am Donnerstag) in der Schule. (Ausnahme: Kinder, die nach Abwesenheit den ersten Tag in der Schule sind, werden an diesem getestet.)

 

Zur Erinnerung: Kinder, die längere Zeit aufgrund von Erkrankung gefehlt haben, müssen eine entsprechende Selbsterklärung vorlegen (verfügbar links unter "Downloads").

 

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.

Die Schulleitung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 01. Dezember 2021

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