Informationen zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten

Hier finden Sie ausführliche Informationen sowie weiter unten eine detaillierte Anleitung:

 

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "regierung-mv.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "regierung-mv.de"

So gehen Sie vor:

 

Schritt 1:

 

Der Berechtigungsschein wird beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) angefordert: dazu ab 01.09.2021 im Internet auf der Programm-Website des LFI https://www.lfi-mv.de/foerderungen/Lern-und-Foerderprogramm/index.html mit dem dort bereits vorbereiteten E-Mail-Link den Berechtigungsschein zusenden lassen, ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben zur Schülerin/zum Schüler ausfüllen.

 

Schritt 2:

 

Die Bestätigung des Schulbesuches im Schuljahr 2021/2022 erfolgt durch die Schule. Dafür werden Unterschrift und Stempel der Schule auf dem Berechtigungsschein eingeholt.
Schritt 3:

 

Der so ausgefüllte Berechtigungsschein wird bei einem selbst gewählten Anbieter von Lern- und Förderangeboten vorgelegt, das Angebot vereinbart und gestartet.

 

Eine Auswahl regionaler außerschulischer Anbieter von Lern- und Förderangeboten ist über das Angebot „Lernförderung“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) unter folgenden Links zu finden:  http://www.bildungs-karte.org

 

Wichtiger Hinweis: Über das Lern- und Förderprogramm 2021/2022 werden ausschließlich solche Angebote finanziell gefördert, die von außerschulischen Anbietern wie z.B. Nachhilfeinstituten oder aber auch gewerblich oder freiberuflich tätigen Einzelpersonen unterbreitet werden, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote in Mecklenburg-Vorpommern unterbreiten.

 

Schritt 4:

 

Am Ende der Lernförderung wird die Durchführung durch die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler auf dem Berechtigungsschein mit Unterschrift bestätigt, damit der Anbieter seine Leistung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern ordnungsgemäß abrechnen und seine Vergütung von dort erhalten kann.
Ich wünsche allen Eltern und den Schülerinnen und Schülern, dass sie gut begleitet durch das Schuljahr kommen. Die zusätzlichen Lern- und Förderangebote, die bis zum Ende der Sommerferien 2022 organisiert und in Anspruch genommen werden können, sollen – über das schulische Angebot hinaus- dabei unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Martin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 02. August 2021

Weitere Meldungen

Informationen zum Schülerticket

Liebe Eltern, hier finden Sie Informationen zum Schülerticket. Den Antrag auf Zweitschrift (bei ...

Mein Kind ist krank...

Besonders in der kalten Jahreszeit häufen sich die Erkrankungen der Kinder und viele Eltern ist ...